Dr. med. Markus Rößner
Maximilianstr. 52/5495444 Bayreuth Tel: 0921 - 6 55 27
Sprechstunde
Montag - Mittwoch von 09:00 - 13:00Donnerstag -Freitag von 09:00 - 12:00Montag und Mittwoch von 15:00 - 17:00Dienstag von 15:00 - 18:00Dienstagabend Sprechstunde nach Vereinbarung!

Unsere Leistungen

Früherkennungsuntersuchung (Krebsvorsorge)

Schwangerchaftsbetreuung

Kinderwunschberatung

Kontrazeptionsberatung

Beratung bei Wechseljahrsbeschwerden

Krebsnachsorge

Akkupunktur

Wir wünschen Ihnen ein gesundes Kind.

Die Schwangerschaftsvorsorge beginnt mit der Feststellung der Schwangerschaft und endet mit der Entbindung.

Die notwendigen Untersuchungen werden im Mutterschaftsgesetz geregelt und sind außerdem im Mutterpass dokumentiert. Innerhalb dieser Bestimmungen werden folgende Untersuchungen vorgenommen:

  • bis zur 28. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen gynäkologische Untersuchung
  • ab der 29. bis zur 37. Schwangerschaftswoche klinische Untersuchungen alle 2-3 Wochen
  • ab der 38. Schwangerschaftswoche wöchentliche Untersuchungen bis zur Entbindung
  • ab dem errechneten Entbindungstermin alle 2 Tage fetalen Herzfrequenz (Herztöne ) mittels CTG (Cardiotokogramm)
  • bei 10 Tage Terminüberschreitung tägliche CTG- Kontrolle bzw. Einweisung zur Entbindung

Bei der 1. Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung wird zunächst eine eingehende Beratung über die notwendigen weiteren Untersuchungsschritte durchgeführt. Hierbei erfolgen insbesondere Abklärungen im Bezug auf Schilddrüse, Herz bzw. chronische Krankheiten der Mutter. Weiterhin empfehlen wir danach eine Substitution mit Jod, Folsäure und Vitaminpräparaten, die zur Unterstützung der Schwangerschaft und für ein gesundes Heranwachsen, bzw. Vorbeugung fetaler Missbildungen, dient.

Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Mutterschaftsgesetz  übernommen und als medizinisch ausreichend und notwendig betrachtet.

Untersuchungen in der Schwangerschaft:

Bei der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung erfolgen:

  • Blutgruppenbestimmung
  • Kontrolle auf Röteln Immunität
  • Verschiedene Suchtests (Blutgruppenantikörper, Lues  etc.
  • HIV-Test, empfohlen, falls erwünscht
  • Ausschluss einer Chlamydien Infektion (Urin)

 

Während der gesamten Schwangerschaft werden regelmäßig folgende Untersuchungen
durchgeführt:
Hämoglobin, Blutdruck und Gewicht bzw. Ausschluss einer Leberentzündung (Hepatitis).
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung laut dem Mutterschaftgesetz werden 3 klinische
Ultraschalluntersuchungen durchgeführt:

  • 8. -12. Schwangerschaftswoche
  • 18. -28. Schwangerschaftswoche
  • 28. – 32. Schwangerschaftswoche

Außerdem führen wir im Rahmen der Vorsorge auch einen oralen Glucosetoleranztest (Vortest) zwischen der 24.-28. Schwangerschaftswoche durch.

Weitere Indikation hierfür sind Übergewicht sowie bekannter Bluthochdruck oder Zuckerkrankheit.
Diese Untersuchungen können in der erweiterten Schwangerschaftsvorsorge bei auffälligen Befunden angeordnet werden.

Falls dies von Ihnen gewünscht wird, beraten wir Sie gerne.

Unser Team ist bemüht, Sie verantwortungsbewusst in der gesamten Schwangerschaft zu betreuen.

Wir werden alle medizinisch notwendigen Maßnahmen einsetzen, um Ihr Kind vor gewissen Risiken zu schützen. Eine absolute Sicherheit in der gesamten Pränataldiagnostik als auch in der Schwangerschaft kann es jedoch nicht geben.

 

Die oben genanten medizinische Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Mutterschaftsgesetze übernommen, und als medizinisch ausreichend und notwendig betrachtet.

Evtl. Normabweichungen  des Wachstums des Feten  oder des Fruchtwassers können durch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen frühzeitig erkannt werden.

 

Mutterschaftsvorsorgeprogramm

Wir bieten Ihnen außerdem in unserer Praxis ein weitergehendes Mutterschaftsvorsorgeprogramm an. Diese Leistungen sind freiwillig.

Ich empfehlen folgende weitere Untersuchungen: Individuelle Gesundheitsleistungen  IGeL =  Selbstzahlerleistung! Diese werden nicht (noch) nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen!

– Eine Blutuntersuchung zum Ausschluss Infektion mit Toxoplasmose, Zytomegalie CMV, Ringelröteln (Parvo B19)

Diese Infektionen könne beim Feten  zu verschiedenen Schädigungen führen – daher empfehle ich zum dies zum Beispiel im Rahmen des Blutuntersuchung  beim Ersttrimester- Screening ab der 9. Schwangerschaftswoche -siehe auch erweitere Schwangerschaftsvorsorge unten im Text!

Zusätzlich eine Messung der Nacken-Transparenz-Messung (sog. Nackenfalte) zwischen der 11. -14. Schwangerschaftswoche. Hierbei wird ebenfalls zusätzlich zur Blutuntersuchung und der Ultraschallmessung in erprobten Händen eine Risikoreduktion von schweren Missbildungen in über 85-90 % erzielt.

Diese sind im einzelnen: Down-Syndrom (Trisomie 21) , Herzfehler, Bauchefwanddefekte  und weiterhin Trisomie 13 / und 18 . Zwischen der 16-18 SSW weiterhin die Bestiummung des Alpha-Fetoprotein (kurz AFP)

Außerdem gibt es im Rahmen der sogenannten nicht invasive(r) Pränataldiagnostik NIP(d)T die Möglichkeit mittels einer Blutentnahme bei der Mutter, fetale Blutzellen auf Auffälligkeiten, wie zum Beispiel  Down Syndrom , dies jedoch frühestens ab der 9. ten Schwangerschaftswoche zu überprüfen.

Bei Auffälligkeiten sollte dann allerdings eine weiterführende Unterssuchung die sogenannte Amnioncentese durchgeführt werden.

Dabei wird der Schwangeren Fruchtwasser mittels Feinnadelpunktion durch die Bauchdecke ab der 10-14. ten Schwangerschaftswoche entnommen,

Diese Untersuchung wird auch bei Frauen ab 35 Jahren (Riskoschwangerschaft) empfohlen!

Diese Feinnadelpunktion an sich ist schmerzlos, birgt allerdings eine sehr minimales Risiko einer Fruchtwasserinfektion und ggf. einer Schädigung des Fetus (Abortrisko) von  0,5 -1 % Prozent

Die oben genannten ergänzenden Mutterschafts Vorsorgeleistungen entsprechen medizinischem Standard und sind leider noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Daher kann kein Anspruch auf Kostenerstattung abgeleitet werden.

 

Individuelle und erweiterten Gesundheitsleistungen

Nachfolgend die individuelle und erweiterten Gesundheitsleistungen in Übersicht:

Die einzelnen Preise erfragen Sie beim Besuch direkt in unserer Praxis

  1. Nackentransparenzmessung (inkl. Blutbestimmung und Ultraschallleistung)
  2. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (außerhalb der regulär vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchung)
  3. Testung Toxoplasmose, Zytomegalie (CMV)  und Ringelröteln (Parvo-B19) inkl. Laborleistung).
  4. B-Streptokokken-Test (inkl. Laborleistung zusätzlich)

Die Nackentransparenzmessung,  und die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen  werden in unserer Praxis durchgeführt.

Der Toxoplasmose-CMV-Parvo-B19 und Streptokokkentestungen werden vom Labor ausgeführt und in Rechnung gestellt.

Für weitere Fragen oder eine ausführliche Besprechung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Stammzellkonservierung. Bei diesem Verfahren liegen jedoch momentan keine gesicherten Langzeitergebnisse vor.

 

Vorsorgeuntersuchung

Sie können in dieser Praxis wählen zwischen der einfachen Vorsorgeuntersuchung und einer erweiterten, individuellen Vorsorgeleistung, die Ihnen eine größere Sicherheit bietet.
Diese Zusatzleistungen müssen Sie  jedoch  selbst bezahlen

In Deutschland wird ein aufwendiges Programm zur Früherkennung von Veränderungen und Auffälligkeiten im Bereich der Brüste, der Scheide als auch des Muttermundes gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt.

Ab dem 01.01.2020 wurde diese sogenannte Früherkennungsuntersuchung Kurz „Vorsorge“  dahingehend verändert , dass für Frauen zwischen dem 35- 55 Lebensjahr  alles 3 Jahre zur normalen zytologischen Abstrichuntersuchung des Gebähmutterhalses 

Zusätzlich erfolgt eine sogenannte Co-Testung auf humane Papillomviren (kurz HPV-Viren). Diese Viren sind für die Entstehung von zytologischen gutartigen (benigne)  als auch bösartigen (malignen) Zellveränderungen  des Muttermundes verantwortlich genauso wie zum Beispiel die Entstehung von Feigwarzen

NEU Zur Information junge Mädchen /Frauen und auch Jungen : 

Die Impfung gegen humane Papillom Viren ( kutz HPV-Viren) ist inzwischen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für junge Frauen und Jungen zwischen dem 9.-ten  und vollendeten 17.- ten Lebensjahr

Bei Auffälligkeiten sollten diese dann zeitnah kontrolliert werden,da Sie unbehandelt zu einer Krebsentstehung des Gebährmutterhals (Zervixkarzinome) führen können!

Bei Auffälligkeiten des Zellabstrich und /oder positbven  HPV Test  sollte als weiterführende Maßnahme,  eine sogenannte Abklärungs- Kolposkopie (= Betrachtung des Muttermundes unter Zuhilfenahme einer lichtoptischen Lupenvergrößerung) mit ggf notwendigen Entnahme einer oder mehrere Zellproben, durchgeführt werden.

Falls Auffälligkeiten vorhanden sind, müssen diese nicht zwingend bösartig sein!
Manche Infektionen bedingen ebenfalls Zellveränderungen am Muttermund, welche nach Kontrolle und entsprechender Behandlung  (Aufhellungstherapie- lokale Östrogenisierung) wieder ausheilen können.

 

Oft sind dann nachfolgenden die nachfolgenden  zytologischen Abstriche dann wieder in Ordnung.

Altersabhängig die Inspektion und Untersuchung beider Brüste, die vaginale Tastuntersuchung und die zytolog. Zellabstrichentnahme sowie eine Testung auf „verstecktes“ (okkultes) Blut- (immonologische Testung / iFobt Test) ab dem 50. Lebensjahr!

Bei Auffälligkeiten erfolgt dann eine weitere Abklärung mittels Darmspiegelung.

Ab dem 55. Lebensjahr haben Sie zusätzlich die Möglichkeit einer Vorsorgedarmspiegelung   oder alle 2 Jahre eine Testung auf okkultes Blut im Stuhl mittels immunologischen Stuhltest.

 

Diese kostenlose und gesetzlich zugesicherte Vorsorgeuntersuchung ist eine einfache, effektive und gute Möglichkeit, frühzeitig Veränderungen am Muttermund zu erkennen.
Bleiben jedoch gewisse auffällige bzw. verdächtige Veränderungen bestehen, müssen weitere diagnostische und ggf. auch therapeutische Schritte folgen, um diese Zellveränderungen feingeweblich genauer zu untersuchen.

Manche Bakterien, wie zum Beispiel Chlamydien oder Ureoplasmen, können aufsteigende Infektionen hervorrufen, die später zur Kinderlosigkeit durch Verklebung der Eileiter führen.

Interessant ist auch die Tatsache, dass die Durchseuchung der HPV Viren in Deutschland sehr hoch ist. Jedoch führt nicht jeder Virussubtyp zu einer krebsartigen Veränderung!
Auch Rauchen, chronische Infektionen, sowie die Immunschwäche HIV stellen als Kofaktoren eine nicht zu unterschätzende Quelle für das Entstehen des Gebärmutterhalskrebses (Zervixkarzinom) dar
.

 

Nachsorge-Untersuchung nach einer Krebserkrankung

In Deutschland gibt es ein aufwendiges Nachsorgeprogramm nach einer Krebserkrankung:

Wir bieten ebenfalls im Rahmen unserer Sprechstunde eine hochwertige, dem medizinischen Standard entsprechende Nachsorge an.

Ziel ist es Rezidive ,also wiederauftreten einer Erkankungen so früh als möglich zu erkennen.

Hierfür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Insbesondere die klinische Untersuchung, wie auch das ärztliche Gespräch (Anamnese) führen in der Regel zu ausreichenden Hinweisen. Auch konnte in mehreren großen Studien gezeigt werden, dass eine Lebensverlängerung nicht immer mit laborchemischen Untersuchungen bzw. Gerätetechnik erreicht werden kann.

Es gibt Hinweise dafür, dass die Prognose nicht unbedingt von der Art des Tumors abhängt. Daher steht die symptomorientierte klinische Befragung im Vordergrund. Die meisten bösartigen Erkrankungen werden seitens der klinischen Befunde auffällig.

Unter diesem Aspekt sind auch die derzeitigen Empfehlungen der Krebsnachsorge zu verstehen.

Wir führen die qualifizierte Nachsorge laut AGO bzw. AWMF Leitlinien durch:

Zuerst erfolgt ein ausführliches Gespräch, welches das Allgemeinbefinden als auch das Sicherheitsbedürfnis der Patientin einschließt.

Weiterhin erfolgt eine Untersuchung der Organe im Rahmen der Krebsnachsorge.

Apparative Untersuchung, falls notwendig (MRT, Knochenszintigraphie, ggf. Speziallabor). Routinemäßig führen wir die Bestimmung der Tumormarker nicht durch.

Für die nachfolgenden Tumorarten werden folgende

„ sogenannte Nachsorge Untersuchungen“ durchgeführt:

 

Mammakarzinom / Brustkrebs:

Untersuchung: In den ersten 3 Jahren vierteljährlich, danach 2 Jahre halbjährlich, dann jährlich
Mammographie nach Brusterhaltung: Operierte Seite 3 Jahre halbjährlich, gesunde Seite jährlich
Tumormarker nach Absprache (nicht routinemäßig)

Gebärmutterhalskrebs/ Zervixkarzinom

Untersuchung: 3 Jahre vierteljährlich, danach 2 Jahre halbjährlich, dann jährlich
Zur Untersuchung gehören Tastbefund, Ultraschall, ggf. Kolposkopie
Tumormarker nach Absprache

Ovarialkarzinom/ Eierstockkrebs

Untersuchung: 2 Jahre vierteljährlich, 3 Jahre halbjährlich, dann jährlich
Zur Untersuchung gehören Tastbefund, Ultraschall, ggf. Kolposkopie, ggf. Tumormarker

Endometriumkarzinom( Gebärmutterkrebs:

 

Untersuchung: 3 Jahre vierteljährlich, 2 Jahre halbjährlich, dann jährlich
Zur Untersuchung gehören Tastbefund, Ultraschall, ggf. Kolposkopie
Tumormarker nach Absprache

Allgemeine Methoden bzw. spezielle Diagnostik; hierzu gehören insbesondere Röntgenzielaufnahmen, Knochenszintigraphie, CT, Kernspintomographie, ggf. Abdomen- Ultraschall